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DSGVO – Verträge zwischen Mandanten, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern

Wir werden von unseren Mandanten immer wieder gefragt, ob die mit nbs partners geschlossenen Auftragsvereinbarungen vor dem Hintergrund des neuen Datenschutzrechts nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen sind.

Als Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (zusammen Berufsträger) erbringen wir an unsere Mandanten überwiegend Dienstleistungen, die in den für unsere Berufsstände geltenden Beratungsgesetzen oder Verordnungen geregelt sind. Die durch uns erbrachten Vorbehaltsaufgaben unterliegen damit bereits strengen Regelungen (insbesondere zur Verschwiegenheit).

Wenn wir als Berufsträger ausschließlich Vorbehaltsaufgaben wahrnehmen, führen wir keine Auftragsverarbeitung i. S. d. Art. 28 DSGVO durch und müssen neben unserer regulären Auftragsvereinbarung keinen separaten DSGVO konformen Vertrag mit unseren Mandanten abschließen.

Die Einbeziehung eines Berufsgeheimnisträgers stellt in der Regel keine Auftragsverarbeitung i.S.d. DSGVO dar. Dies beinhaltet vielmehr alleine die Inanspruchnahme fremder Fachleistungen bei einer eigenständig verantwortlichen Stelle. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang also nicht die Datenverarbeitung des Verantwortlichen, sondern verarbeiten die uns übermittelten, personenbezogenen Daten zur Erbringung unserer eigenen Dienstleistung. Diese Auffassung wird auch von der Datenschutzkonferenz in ihrem Kurzpapier zur Auftragsverarbeitung (vgl. dort Anhang B) geteilt.

Insofern besteht für die bereits mit unseren Mandanten bestehenden Auftragsvereinbarungen kein Handlungsbedarf hinsichtlich der neuen gesetzlichen Regelung.

Ab dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung scharf geschaltet und unmittelbar geltendes Recht. nbs partners unterstützt ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Verordnung.

Ihre Ansprechpartner: