MELDUNG

DSGVO-Bußgeld deutlich reduziert

Am 11. November 2020 urteilte das Landgericht Bonn als erstes deutsches Gericht über ein Millionenbußgeld aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO. Das Vorliegen eines Rechtsverstoßes wurde zwar bestätigt, allerdings sah das Landgericht lediglich eine geringe Rechtsverletzung und befand die Geldbuße für unverhältnismäßig hoch.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber verhängte im Dezember letzten Jahres ein Bußgeld in Höhe von knapp 10 Millionen Euro gegen den Telefonanbieter 1 & 1. Dagegen wehrte sich das Unternehmen und war mit seiner Klage nun erfolgreich. So entschied das Landgericht Bonn (Urteil vom 11.11.2020 zu dem Az.: 20 OWi 1/20 LG), dass das verhängte Bußgeld zwar dem Grunde nach berechtigt, zugleich aber unangemessen hoch ist.

In dem Verfahren ging es um einen einzelnen Datenschutzverstoß im Januar 2018. Die Ex-Frau eines Kunden erfragte mittels Angabe von Namen und Geburtsdatum die neue Handynummer ihres Ex-Mannes und stalkte ihn anschließend. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hielt das Authentifizierungsverfahren des Telefonanbieters in der Folge insgesamt für unzureichend und qualifizierte den Verstoß gegen Art. 32 DSGVO als grob fahrlässig. Von dieser Auffassung distanziert sich nun das Landgericht Bonn. Wenngleich es klarstellte, dass das Unternehmen unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen hat, erkannte es lediglich einen Einzelfall und keinen systematischen Verstoß. Vor diesem Hintergrund reduzierte das Landgericht den Betrag um 90 Prozent auf 900.000 Euro.

Daneben beschäftigte sich die zuständige Kammer mit der Frage, ob ein konkreter Verstoß einer Leitungsperson vorliegen müsse, der dem Unternehmen zugerechnet werden kann. Anders als im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht soll ein Datenschutzverstoß dem Unternehmen auf europäischer Ebene jedoch direkt zugeschrieben werden können. Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob die Parteien die Entscheidung akzeptieren oder ob weitere Gerichte mit dem Fall befasst werden.

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