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Dritter Versuch: Einigung über neues Datenschutzabkommen zwischen EU und USA

Die USA und die Europäische Kommission einigten sich Ende März 2022 über einen neuen Rahmen für den transatlantischen Datenverkehr.

Die wichtigsten Grundsätze

Das neue Abkommen über den Datentransfer in die USA soll ein umfassendes Regelwerk und verbindliche Garantien enthalten. Der Datenzugriff durch US-Geheimdienste, an dem das Vorgänger-Abkommen zuvörderst scheiterte, soll auf ein zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendiges und verhältnismäßiges Maß beschränkt werden. Weiterhin sollen Verfahren eingeführt werden, die eine wirksame Überwachung der Datenschutz- und Freiheitsrechte gewährleisten. Insoweit sieht der vereinbarte Rahmen ein zweistufiges Rechtsbehelfssystem zur Prüfung und Abhilfe von Beschwerden von EU-Bürgern vor, das auch gerichtliche Kontrollen ermöglicht. US- Unternehmen, die aus der EU übermittelte Daten verarbeiten, sollen sich verpflichtend nach den Grundsätzen des US-Handelsministeriums zertifizieren lassen müssen. Insgesamt soll der transatlantische Datenverkehr durch das neue Abkommen an Sicherheit gewinnen und auf eine dauerhafte und zulässige Rechtsgrundlage gestellt werden.

Nächste Schritte

Die getroffenen Grundsatz-Vereinbarungen bilden zunächst nur die Grundlage für den Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO über den die Europäische Kommission in einem weiteren Schritt förmlich entscheiden muss.

Hintergrund

Das Vorgänger-Abkommen, der sog. EU-US Privacy Shield wurde am 16. Juli 2020 vom Europäischen Gerichtshof (sog. SCHREMS II-Entscheidung) für unzulässig erklärt. Seitdem ist eine rechtssichere Datenübertragung in die USA für europäische Unternehmen und Behörden vielfach nicht möglich. Die nun von den USA erklärte Verpflichtung zur Einrichtung verschiedener Maßnahmen gibt vorsichtig Anlass zur Hoffnung, dass sich die Situation mittelfristig verbessert.

Allerdings hat der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems das künftige politische Abkommen bereits in mehreren Punkten kritisiert und angekündigt erforderlichenfalls auch gerichtlich gegen das neue Abkommen vorzugehen.

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