MELDUNG

Die Videokonferenz im Lichte des Datenschutzes

Angesicht der aktuellen Entwicklung infolge der COVID-19 Pandemie hat die Nutzung von Programmen, mit denen Videokonferenzen abgehalten werden können, stark zugenommen. Dies zeigt insbesondere die rasante Marktentwicklung des in die Kritik geratenen Unternehmens Zoom. Waren es im Dezember 2019 noch 1 Mio. Nutzer, so nahm die Zahl jener, die Zoom verwendet haben, im März 2020 auf 200 Mio. und in April auf 300 Mio. Nutzer pro Tag zu (Quelle: heise online, https://www.heise.de/newsticker/meldung/Videokonferenzdienst-Zoom-300-Millonen-Nutzer-taeglich-4708658.html).

Angesicht der nahezu weltweit geltenden Kontaktverbote und/oder Ausgangssperren ist das keine überraschende Entwicklung, insbesondere da die Videokonferenz naheliegenderweise als ein adäquates Mittel betrachtet wird, um nahe an alten Gewohnheiten zu bleiben und das wirtschaftliche Leben am Laufen zu halten.

Da der Zustand infolge der COVID-19 Pandemie noch einige Zeit anhalten wird und sich auch die Frage stellt, ob der heute verstärkt genutzte Kommunikationsweg Videokonferenz nicht auch nach dem Überwinden der COVID-19 Pandemie weiterhin stark genutzt bleibt, stellt sich hier wiederum die Frage, in welcher Weise die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gewährleistet wird. Dabei geht es aber nicht nur um den Schutz von personenbezogenen Daten, sondern auch um die Erzielung eines Datenschutzniveaus um den Schutz von Unternehmensinformationen – wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – gleichermaßen sicherzustellen.

Da mehr dafür spricht, dass die Videokonferenz auch unabhängig von Corona an Bedeutung gewinnen werden, stellen wir nachstehend Maßnahmen vor, die es bei der Wahl einer entsprechenden Software für Videokonferenzen zu berücksichtigen gilt, um dem Datenschutz zu gewährleisten.

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