MELDUNG

Das Gesetz über Digitale Dienste und das Gesetz über Digitale Märkte sind in Kraft getreten

I. Einleitung

In den letzten Jahren hat die Nutzung von digitalen Diensten immer mehr an Bedeutung gewonnen. So wurde neben der Wirtschaft z.B. durch einfachen und schnellen grenzübergreifenden Handel auch das alltägliche Leben der Nutzer*innen durch Suchmaschinen oder soziale Medien geprägt. Dieser Entwicklung trägt die EU nun mit zwei neuen Gesetzen Rechnung.

Das Gesetz über Digitale Dienste (Digital Service Act) wurde im Europäischen Rat im April 2022 beschlossen, um die 20 Jahre alte E-Commerce Richtlinie zu ergänzen und zu aktualisieren. Das Gesetz trat, nachdem es im Oktober 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, am 16.November 2022 in Kraft und wird ab 2024 als Verordnung in der gesamten europäischen Union insgesamt Anwendung finden. Das Gesetz regelt Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüsse digitaler Dienste, die als Vermittler zwischen Warenherstellern und Kunden fungieren und Verbrauchern damit Zugang zu Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Inhalten bieten.

Das Gesetz über Digitale Märkte (Digital Markets Act) soll faire und offene digitale Märkte stärken, indem es die unlauteren Praktiken von sogenannten Gatekeepern begrenzt.  Wann ein Unternehmen als Gatekeeper eingestuft wird, legt das Gesetz durch objektive Kriterien fest. Als Gatekeeper werden nach den Vorgaben des DMA jene großen Online-Plattformen bezeichnet, die eine starke und gefestigte wirtschaftliche Position in mehreren EU-Ländern innehaben und eine große Vermittlungsposition besitzen, also viele Nutzer und Unternehmen miteinander verbinden. Das Gesetz über Digitale Märkte ist am 1.November 2022 in Kraft getreten und wird bereits ab Mai 2023 Anwendung finden.

II. Ziele der Gesetze

1. Ziel des Gesetzes über Digitale Dienste ist es, den Nutzer*innen einen besseren Schutz im Internet zu bieten und einen einheitlichen Rahmen für die Pflichten der Online-Plattformen zu bilden. So sorgt das Gesetz insgesamt für mehr Transparenz im Internet.

Innerhalb der letzten 20 Jahre hat sich viel verändert. Online-Plattformen ermöglichen einen schnellen, grenzüberschreitenden Handel und bieten viele Vorteile für ihre Nutzer*innen. Stetig entwickeln sich neue Möglichkeiten, diese Plattformen noch intensiver nutzen zu können. Das Gesetz über Digitale Dienste bringt vorhandene Regeln auf den neuesten Stand und bietet einen einheitlichen Rechtsrahmen, um dieser Entwicklung für Nutzer*innen sicherer zu gestalten.

Das Gesetz verpflichtet neben Internetdienstanbietern unter anderem auch Cloud- und Messagingdienste und soziale Netzwerke. Die Bestimmungen treffen jedoch vor allem die größten Online-Plattformen, die durch ihre Reichweite, großen Einfluss auf die Gesellschaft und Wirtschaft haben. So werden sehr große Online-Plattformen oder auch Suchmaschinen dazu verpflichtet, den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern, indem sie sich zu einer unabhängigen Prüfung ihrer Risikomanagementmaßnahmen bereiterklären.

Zu den Verpflichtungen für Unternehmen gehört zudem, dass Maßnahmen ergriffen werden, die beispielsweise das Verbreiten von Fehlinformationen oder jugendgefährdenden Inhalten verringern. So wird es zukünftig auch verboten sein, gezielt Werbung durch das Profiling von Kindern zu schalten oder Werbung auf Grundlage personenbezogener Daten wie z.B. politischen Ansichten anzuzeigen. Im Falle der Nichtbeachtung drohen Sanktionen, einschließlich Geldbußen.

Unternehmen profitieren im Gegenzug aber auch von den einheitlichen horizontalen Regeln, da sie zukünftig nur die Vorgaben des Gesetzes über Digitale Dienste beachten müssen. Zudem bekommen Unternehmen die Möglichkeit, illegale Aktivitäten zu melden und erhalten Zugang zu Rechtsbehelfen, die einen besseren Schutz vor irrtümlicher Entfernung jener digitalen Inhalte bieten.

Für die Nutzer*innen der Online-Plattformen trägt das Gesetz über Digitale Dienste dazu bei, dass der Kontakt mit illegalen Aktivitäten und gefährlichen Gütern reduziert wird und sorgt damit für einen umfassenden Grundrechtsschutz. Bürger*innen erhalten die Möglichkeit, illegale Inhalte zu melden und werden mehr Hintergrundinformationen über die ihnen angezeigte Werbung erhalten. Entsteht den Nutzer*innen durch die Verletzung des Gesetzes über digitale Inhalte ein Schaden, so gewährt das Gesetz einen Schadensersatz gegen den Anbieter des Vermittlungsdienstes. 

2. Mittlerweile gibt es eine enorme Auswahl an Anbietern digitaler Dienste, wobei sich einige sehr mächtige Unternehmen etabliert haben, die bisweilen ihre Macht auf dem Markt missbrauchen. Um diesen Problemen wirksam zu begegnen, haben das europäische Parlament und die EU-Kommission eine neue regulatorische Verordnung, das Gesetz über Digitale Märkte, verabschiedet.

Damit faire und offene digitale Märkte hergestellt werden können, beinhaltet das Gesetz eine Reihe von Verpflichtungen in Form von Ge- und Verboten, die die Gatekeeper zukünftig befolgen müssen. Dies bedeutet vor allem, dass Gatekeeper gegenüber Nutzer*innen und Kund*innen keine unlauteren Praktiken anwenden dürfen, um sich einen unbilligen Vorteil zu verschaffen.

Das Gesetz sieht für bestimmte Plattformdienste wie z.B. Suchmaschinen oder sozialen Medien eine Liste von Anforderungen vor, die unmittelbar durch das Unternehmen umgesetzt werden müssen.

So dürfen Gatekeeper beispielsweise Verbraucher*innen nicht mehr daran hindern, sich an Unternehmen außerhalb ihrer Plattform zu wenden oder müssen ihren gewerblichen Nutzer*innen die Möglichkeit bieten, Verträgen mit Kunden außerhalb der eigenen Plattform schließen zu können. Damit wird anderen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, Gatekeeper herauszufordern und selbst auf dem Markt als Wettbewerber aufzutreten.

Das Gesetz sieht bei Verstößen entsprechende Sanktionen vor, die unter anderem Geldbußen von bis zu 20 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens umfassen.

Ebenso sind private Rechtsbehelfe vorgesehen, welche es Dritten ermöglicht, Verstöße durch Unternehmen zu rügen. Durch diesen „Druck“ soll die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzes über Digitale Märkte gefördert werden.

III. Fazit

Das Gesetz über Digitale Dienste und über Digitale Märkte tragen damit dem Umstand Rechnung, dass sich der Handel über die letzten Jahre immer mehr auf die Abwicklung über Online-Dienste fokussiert hat. Den daraus entstanden Gefahren für Nutzer*innen versucht das Gesetz über Digitale Dienste mit neuen Verpflichtungen für die Vermittler der Online-Plattformen nun entgegenzuwirken, um europäischen Nutzer*innen einen einheitlichen Schutzrahmen zu gewährleisten. Für Gatekeeper ergeben sich neue Verpflichtungen infolge des Gesetzes über Digitale Märkte, die ihre Macht zukünftig begrenzen werden, sodass sich vor allem für kleinere Unternehmen und Start-Ups neue Möglichkeiten auf dem Handelsmarkt ergeben.

Ihre Ansprechpartner: