MELDUNG

CSR-Richtlinie – Nachhaltigkeit von Unternehmen in der Berichterstattung

Corporate Social Responsibility, kurz CSR genannt, beschreibt die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren eines Unternehmens in Bezug auf den Bereich der Nachhaltigkeit als zentralen Aspekt der heutigen Gesellschaft. Nach der europäischen CSR-Richtlinie müssen nun künftig bestimmte börsennotierte Unternehmen für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2017 beginnen, eine nichtfinanzielle Erklärung in ihre Berichterstattung und externe Rechnungslegung aufnehmen. Diese beinhaltet sowohl Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange als auch die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Betroffene Unternehmen

Große börsennotierte Unternehmen sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern sind von der CSR-Richtlinie betroffen.

Sie sind dazu verpflichtet, als Bestandteil des Lageberichts oder in einem separaten Nachhaltigkeitsbericht, über die Risiken bei CSR-Belangen sowie über die CSR-Strategie zu berichten. Zusätzlich müssen Konzepte wie Due-Diligence-Prozesse, deren Ergebnisse und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren beschrieben werden, wenn diese wesentlich zum Verständnis der Geschäftslage des Unternehmens beitragen.

Aber auch für nicht börsennotierte Unternehmen kann es aus folgenden Gründen eine sinnvolle und hilfreiche Entscheidung sein, eine nichtfinanzielle Berichterstattung vorzunehmen:

  • Steigerung des Unternehmenswertes bzw. positive Entwicklung des Aktienkurses
  • Erfüllung von Investmentkriterien institutioneller Investoren bzw. Nachhaltigkeitsfonds
  • Risikominimierung durch mehr Transparenz
  • Geringere Kapitalkosten
  • Aufbau von Vertrauen bei Investoren, Lieferanten und Kunden
  • Verbesserung des Images

Umsetzung in Deutschland

Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 11. April 2017 hat der Gesetzgeber die europäische CSR-Richtlinie in Deutschland umgesetzt (BGBI. I, S. 802). Das Rahmenwerk für die Berichterstattung ist nicht gesetzlich festgelegt. Eine Orientierung an den nationalen, europäischen oder internationalen Rahmenwerken, z.B. die GRI-Standards oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), ist zu empfehlen.

Für Unternehmen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung. Die Bestandteile können:

  • in einem gesonderten Abschnitt im Lagebericht erläutert werden oder
  • an bestimmten Stellen im Lagebericht aufgenommen werden oder
  • in einem gesonderten (Nachhaltigkeits-) Bericht aufgezeigt werden, sofern im Lagebericht hierauf verwiesen wird und dieser
    • zusammen mit dem Lagebericht im Bundesanzeiger veröffentlicht wird oder
    • auf der Internetseite spätestens vier Monate nach Abschlussstichtag für mindestens zehn Jahre offengelegt wird.

Der Gesetzgeber sieht eine Befreiung für Unternehmen vor, die in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen werden, die selbst eine nichtfinanzielle Erklärung nach den CSR-Richtlinien umfasst.

Weitere Informationen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fazit

Es lohnt sich, in den eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu investieren. Unternehmen erzielen mit einer aussagekräftigen Berichterstattung einen erkennbaren Wettbewerbsvorteil und können sich zukunftsorientiert sowie transparent an den Märkten positionieren. Darüber hinaus besteht die Chance den Unternehmenswert zu erhöhen.

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Umsetzung einer nichtfinanziellen Berichterstattung und stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.

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