Hintergrund
Die Ministerien für Wirtschaft (BMWK) und Arbeit (BMAS) haben zusammen ein Arbeitspapier entwickelt, das Erleichterungen für Unternehmen aufgezeigt, die direkt oder indirekt vom LkSG betroffen sind. Die 2026 auf das LkSG folgende CSDDD erweitert die Rechenschaftspflicht auf über 17.000 Unternehmen, die diese auch von ihren Zulieferern fordern werden. Damit sollten sich auch indirekt betroffene Unternehmen zeitnah mit ihren Nachhaltigkeitspraktiken auseinandersetzen.
Der Entwurf befasst sich mit Entlastungen in der Prüfungspraxis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die auch schon Entwicklungen der CSDDD widerspiegeln. Unternehmen wird zusätzlich durch den Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes die LkSG-Berichterstattung erleichtert. Zur Vermeidung der doppelten Berichtspflicht kann die Berichtspflicht durch den CSRD-Bericht erfüllt werden.
Die Kernpunkte des Entwurfs
In dem Entwurf, der inoffiziell durch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft veröffentlicht wurde, werden 6 Optionen entwickelt, die auch teilweise bereits umgesetzt werden.
- Konkretisierung des risikobasierten Ansatzes: Das BAFA wird die Risikofaktoren der CSDDD übernehmen und in Handreichungen kommunizieren. Dies soll bei der risikobasierten Priorisierung helfen und flächendeckende Anfragen an Zulieferer mit geringerem Risiko reduzieren. Beispiele hierfür sind das Rechtsdurchsetzungsniveau im Produktionsland oder die Risikodisposition eines Partners (die auch durch eine CSDDD-Pflicht gesenkt wird).
- Entlastung von KMU: Gegen das Abwälzen von LkSG-Pflichten in Form unterschiedlichster Formate sollen Mustervertragsklauseln und -fragebögen entwickelt werden. Diese Vorlagen werden mit den von der EU-Kommission erarbeiteten Mustern und entsprechenden Verbänden abgestimmt. Zudem sei das BAFA angehalten, Unternehmen verschärft zu prüfen, die mit undifferenzierten Fragebögen an alle Zulieferer gegen den risikobasierten Ansatz verstoßen könnten.
- Pooling von Audits: Gemeinsame Auditmaßnahmen (Audit Pooling) mehrerer Unternehmen sollen zur Vermeidung von Mehrfachaudits erlaubt werden. Existierende Beispiele hierfür finden sich zum Beispiel in der Joint Audit Coalition der Telekommunikationsbranche. Dabei muss jedes Unternehmen seine eigenen Sorgfaltspflichten weiterhin erfüllen.
- Standards und Zertifizierungen: Unternehmen können sich existierende Branchenstandards, Multistakeholder-Initiativen, Siegeln, Zertifizierungen und Audits zunutze machen. Das BAFA soll eine Handreichung zur Orientierung bei der Auswahl erstellen.
- Vertiefter Austausch mit der Wirtschaft: Ein Dialogprozess mit Unternehmen wird spätestens Ende Q3 2024 gestartet, um Fragen zur LkSG-Umsetzung zu erörtern und Lösungen für bestehende Herausforderungen zu entwickeln.
- Outreach zum Prüfansatz des BAFA: Das BAFA wird im EU-Netzwerk von Prüfbehörden für den etablierten Prüfansatz werben. Dies soll Kontinuität und Verlässlichkeit für den Anschluss des LkSG an die CSDDD gewährleisten.
Der Entwurf enthält zudem 3 weitere Maßnahmen, mit dem die Bundesregierung Unternehmen unterstützen will:
- Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK): Das aktualisierte DNK-Berichtsformat wird ein KMU-Modul enthalten, das auf den freiwilligen KMU-ESRS basieren soll (VSME-Standards).
- Unterstützung, Beratung und politische Zusammenarbeit: Die Bundesregierung soll unter anderem über die Außenhandelsförderung deutsche Unternehmen im Ausland besser unterstützten und mit Drittstaaten an der Verbesserung lokaler ESG-Standards arbeiten.
- Praxischecks: Das BMWK soll die Praxischecks bzgl. der Berichterstattung fortführen.
Fazit und Ausblick
Im Kontext der CSRD werden zudem gerade KMU-Standards finalisiert, die die Obergrenze der Wertschöpfungsketten-Berichtsanforderungen der CSRD für KMU darstellen werden. Durch die Anwendung dieser Standards können Unternehmen also perspektivisch den Berichtsaufwand reduzieren. Durch unsere IDW-zertifizieren Sustainability Auditors und Nachhaltigkeitsexperten können wir Sie hierbei ideal unterstützen.
Quellen: