Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken und Sparkassen bei Überweisungen prüfen, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen. Diese sogenannte Empfängerüberprüfung soll Fehlüberweisungen und Betrug verhindern. Bisher haben Banken bei Überweisungen in der Regel nicht geprüft, ob der angegebene Empfängername mit dem hinterlegten Namen zur IBAN übereinstimmt.
So funktioniert die Prüfung
- Alle Überweisungen in Euro im SEPA-Raum werden überprüft.
- Bei vollständiger Übereinstimmung wird die Zahlung wie gewohnt ausgeführt.
- Bei kleinen Abweichungen (z. B. Tippfehler) erhalten Sie einen Hinweis und können korrigieren oder freigeben.
- Bei deutlichen Abweichungen warnt die Bank vor einem Risiko.
Ausnahmen
- Daueraufträge bleiben bestehen; nur neue oder geänderte Aufträge werden geprüft.
- Lastschriften sind nicht betroffen.
- Bei Papierüberweisungen gilt die Prüfung nur für persönlich abgegebene Aufträge.
Was bedeutet das für Sie?
Achten Sie künftig besonders auf die korrekte Schreibweise des Empfängernamens. Nur wenn Banken die Prüfung korrekt durchführen, entfällt ihre Haftung für Fehlüberweisungen.
Mehr Informationen finden Sie direkt bei der BaFin.