MELDUNG

Auswirkungen der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf Mandanten und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Die CSRD der Europäischen Union fordert künftig eine verpflichtende externe Prüfung von CSR-Informationen durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Der von der EU-Kommission im April 2021 erstmalsveröffentlichte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erhöht sowohl die Anforderungen an das Corporate Sustainability Reporting (CSR) als auch den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen. Die neuen Anforderungen gelten für alle großen europäischen Unternehmen für Geschäftsjahre, die am 01. Januar 2023 oder im Kalenderjahr 2023 beginnen. Ab 2026 gelten für kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen die gleichen Berichtspflichten. Eine Verschiebung der Anwendungspflicht um mindestens 1 Jahr wird aktuell diskutiert.

Was sind die wichtigsten Themen?

Nachhaltigkeitsthemen und Geschäftsstrategie 

  1. Erläuterung der Robustheit des Geschäftsmodells in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken  (z.B. Anstieg des Meeresspiegels oder Ressourcenknappheit)
  2. Die Fähigkeit des Unternehmens, von Nachhaltigkeitsinitiativen zu profitieren
  3. Beschreibung der Nachhaltigkeitsgrundsätze des Unternehmens
  4. Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie
  5. Nachhaltigkeitsziele und Angemessenheit der Strategie für alle Stakeholder

Rolle des Managements und des Aufsichtsrats(„Sustainable Governance“)

  1. Interne Überwachung des nachhaltigen Verhaltens von Unternehmen auf allen Ebenen              (z.B. über Nachhaltigkeits-KPIs)
  2. Einbindung des Managements (z.B. regelmäßigesManagement Reporting)

Kapitalmaßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der gesamten Wertschöpfungskette

  1. Beschreibung durchgeführter Nachhaltigkeit-Due Diligences
  2. Negative Auswirkungen der Wertschöpfungskette auf die eigene Nachhaltigkeit             (“Principal Adverse Impacts”) und Maßnahmen für deren Reduzierung (z.B. Carbon Footprint)

Weitere Themen

  1. Immaterielle Vermögenswerte, wie Humankapital oder intellektuelles Kapital
  2. Methoden zur Erhebung nachhaltigkeitsbezogener Daten

Was ist für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wichtig?

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen Kenntnisse darüber erwerben, wie die Gestaltung, die Prüfung und das Testat von Nachhaltigkeitsberichten auszugestalten sind. Viele mittelständische Mandanten werden vor eine große Herausforderung gestellt, da sie wenig bis gar keine Erfahrung im CSR-Reporting haben. Daher werden Prüfer auch in der Beratung eine entscheidende Rolle spielen.

In den kommenden Monaten wird es für Mandanten und Wirtschaftsprüfer insbesondere darauf ankommen, sich auf die Entwicklung, Umsetzung und Prüfung einer wirksamen und angemessenen Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend vorzubereiten.

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