MELDUNG

Auswirkungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) vom 21. April 2021

Alle großen europäischen Kapitalgesellschaften von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen, der sowohl die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen selbst als auch die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen des Unternehmens auf den Menschen und seine Umwelt umfasst (doppelte Wesentlichkeit). Diese Regulierung ist vergleichbar mit den Vorschriften in anderen großen Volkswirtschaften wie den USA, dem Vereinigten Königreich oder Indien.

Was ändert sich durch die neue Richtlinie?

Am 21. April 2021 hat die EU-Kommission die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) erlassen. Die Richtlinie verpflichtet alle großen europäischen Kapital-gesellschaften, für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2023 oder während des Kalenderjahrs 2023 beginnen, einen Abschnitt für relevante unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsthemen in ihre Unternehmensberichterstattung aufzunehmen. Darüber hinaus verlangt die CSRD den Bestätigungsvermerk eines externen Wirtschaftsprüfers (limited assurance), der die Einhaltung der inhaltlichen Anforderungen der Richtlinie bestätigt. Gleiches gilt für kleine- und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem 1. Januar 2026.

Doch was genau ist CSR?

Corporate Sustainability Reporting (CSR), ESG-Report und Sustainability-Report werden oftmals als Synonyme für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gebraucht. Diese Begriffe stehen im Allgemeinen für eine transparente und strukturierte Berichterstattung von Unternehmen in Bezug auf ökologische, soziale und Corporate-Governance Aspekte (ESG). Konkret legt diese Berichterstattung die Bemühungen eines Unternehmens um nachhaltige Geschäftspraktiken offen (z. B. umweltfreundliche Produktion, Beitrag zu sozialer Gleichheit und Wohlstand oder faire Steuerregelungen). Es umfasst alle relevanten ESG-Themen und berücksichtigt insbesondere die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals (SDG)).

Was ist bei der Erstellung und der externen Prüfung zu beachten?

Um eine Vergleichbarkeit der offengelegten Informationen zu gewährleisten, stellen globale Institutionen wie die Global Reporting Initiative (GRI) standardisierte Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung. Auf der Grundlage des global anerkannten ISAE 3000 geben externe Prüfer in der Regel einen Bestätigungsvermerk (limited assurance) ab, der die Übereinstimmung des Nachhaltigkeitsberichts mit den zugrunde liegenden Leitlinien (meist GRI-Standards) bestätigt. Obwohl der ISAE 3000 bereits einen generellen Regelungsrahmen für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten bietet, erwägt die EU-Kommission die Einführung eines neuen europäischen Regelungsstandards für das CSR.

Wo sollen die neuen Informationen präsentiert werden?

Die EU-Richtlinie schlägt vor, den Nachhaltigkeitsbericht in den Lagebericht einzubinden. Die zugrundeliegende Intention basiert auf dem wachsenden Trend zur integrierten Berichterstattung, um die Konsistenz zwischen finanziellen und nicht-finanziellen Abschnitten in der Unternehmensberichterstattung zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, ihre Abschlüsse im HTML-Format erstellen und offenlegen.

Was sind die Auswirkungen auf die Stakeholder?

Die Stakeholder profitieren insbesondere von der größeren Transparenz bezüglich der Anstrengungen der Unternehmen in Nachhaltigkeitsfragen. So können beispielsweise Investoren und Kreditgeber bei ihren lang- oder kurzfristigen Investitionsentscheidungen die berichtenden Unternehmen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen vergleichen. Außerdem sind Lieferanten und B2B-Kunden besser in der Lage, die Auswirkungen ihrer Geschäftspartner auf Menschen und Umwelt zu verstehen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse helfen ihnen wiederum, die Nachhaltigkeit ihrer gesamten Lieferkette zu optimieren (Stichwort: Lieferkettengesetz).

Was sind die Auswirkungen auf die Wirtschaftsprüferbranche?

Zunächst einmal müssen sich die Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der neuen Richtlinie fallen, umfangreiches Wissen über die Erstellung eines integrierten Berichts aneignen, der sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Informationen konsistent zueinander abbildet. Wirtschaftsprüfer werden aufgrund ihres umfassenden Wissens über das Unternehmensumfeld und die (finanziellen) Berichterstattungsanforderungen eine zentrale Rolle bei der Beratung und Unterstützung der Unternehmen während dieses Erstellungsprozesses spielen. Zusätzlichwird eine große Anzahl von Unternehmen einen Bestätigungsvermerk und somit eine externe Prüfung eines Wirtschaftsprüfers für die eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass ab Januar 2023 die Zahl der deutschen Unternehmen, die zur Erstellung und Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind, von 500 auf fast 15.000 steigen wird.

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