MELDUNG

AirBnB-Vermieter im Fokus der Steuerfahndung

Die Stadt Hamburg hat für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass Daten von Vermietern der Plattform AirBnB zu steuerlichen Kontrollzwecken an die deutsche Finanzverwaltung übermittelt werden müssen. Damit drohen zahlreichen AirBnB-Vermietern Steuerstrafverfahren.

Gemäß einer Pressemitteilung der Finanzbehörde Hamburg vom 2. September 2020 hat die Finanzbehörde Hamburg im Zusammenwirken mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), verschiedenen anderen Bundesländern und den irischen Steuerbehörden einen Meilenstein erreicht. Die Internetplattform AirBnB wurde im Rahmen eines sogenannten internationalen Gruppenersuchens verpflichtet, die geforderten steuerlich relevanten Daten für zahlreiche deutsche AirBnB-Vermieter, die ihren Wohnraum über AirBnB vermietet haben, an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben.

Die Hamburger Steuerfahndung werten derzeit die überlassenen Daten von AirBnB aus. 

Die Finanzverwaltung erklärte in ihrer Presseerklärung, dass „in Einzelfällen (…) es sogar denkbar sei, nicht erklärte Vermietungseinkünfte bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zu besteuern. Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, werden die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermittelt.“ 

Auf dieser Datenbasis wird die Finanzverwaltung bundesweit gegen AirBnB-Vermieter vorgehen, die ihre Einkünfte aus der Vermietung ihrer Wohnung bisher nicht im Rahmen der eigenen Steuererklärung erklärt haben. Denn, wer Zimmer seiner Privatwohnung untervermietet, erzielt damit in aller Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. 

Wenn AirBnB-Vermieter ihre Einkünfte aus der Vermietung nicht im Rahmen ihrer Steuererklärungen erklärt haben, dürfte eine Steuerhinterziehung vorliegen. Es droht neben einer Steuernachzahlung für sämtliche Vermietungseinkünfte der vergangenen zehn Jahre und einem Verzugszins von sechs Prozent pro Jahr auch die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Ebenso dürfte ein Ordnungsgeld für illegale Vermietung festgesetzt werden.

Damit bewegen sich AirBnB-Vermieter, die derartige Einkünfte nicht in ihrer Steuererklärung angegeben haben, in rauher See.

Was kann ich nun machen?
Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen mir für meine AirBnB Vermietung?
Ich habe meine AirBnB Einnahmen nicht in der Steuererklärung angegeben, was kann ich jetzt machen?


Derartige Fragen dürften AirBnB Vermietern nunmehr schlaflose Nächte bereiten.

Wir möchten Licht ins Dunkel bringen und unterstützen Sie gern. Kontaktieren Sie uns. 

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