Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Über 11.000 Unternehmen in Deutschland werden durch die Corporate Sustainability Reporting Directive der EU verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht abzugeben. Doch auch darüber hinaus knüpfen Kunden und Banken ihre Kriterien immer mehr an Nachhaltigkeit, um Risiken zu verringern.

Sie sind berichtspflichtig geworden, wollen auf Anfragen von Kunden und Banken besser reagieren können, oder interessieren sich von sich aus für einen Nachhaltigkeitsbericht? Für einen solchen Bericht gibt es verschiedene Formate, die für unterschiedliche Anwendungsfälle geeignet sind:

  • Freiwillige Berichtsstandards wie der DNK, GRI, SASB oder ESRS VSME
  • Pflicht-Berichtsstandards wie die ESRS und ESRS LSME

Die European Sustainability Reporting Standards decken insbesondere die folgenden Themen ab:

Egal ob freiwillige oder verpflichtende Berichterstattung, wir übernehmen für Sie Teile oder sogar den gesamten Prozess:

  • Festlegung des Berichtsrahmens: Abdeckung und Format
  • Wesentlichkeitsanalyse / Stakeholder-Analyse
  • Festlegung Berichtsinhalte und Aufbau einer Berichtsstruktur
  • Unterstützung bei Datenerhebung und -auswertung
  • Erstellung der Berichtsinhalte

Sie wünschen sich eher Beratung oder Prüfung der Berichterstattung? Auch hierbei können wir Ihnen helfen!

Vorteile der Zusammenarbeit mit nbs partners

  • Beratung zur Nachhaltigkeitsberichten durch vom IDW zertifizierte Nachhaltigkeitsprüfer
  • Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, insbesondere aus der CSRD
  • Finanzierungsvorteile über ESG-Reporting für nachhaltig geführte Unternehmen
  • Steigende Attraktivität bei Arbeitnehmern durch nachhaltiges Handeln
  • Reputationsgewinn für Ihr Unternehmen durch einen starken ESG-Auftritt
Ihre Ansprechpartner:
Sustainability-Auditor IDW
Sustainability Expert
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