MELDUNG

Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 26. Februar veröffentlichte die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft durch Anpassung mehrerer Nachhaltigkeitsregulierungen. Die Vorschläge für die sogenannte Omnibus-Richtlinien adressieren die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), EU-Taxonomie, Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Im Folgenden fassen wir die weitreichenden Änderungsvorschläge für CSRD, CSDDD und Taxonomie zusammen.

Änderung des Anwenderkreis und Verschiebungen

Zunächst sollen die Schwellenwerte angeglichen und erhöht werden. Auch soll die Ersteinführung verschoben werden. Unternehmen von öffentlichem Interesse der ersten Welle würden dabei voll CSRD-pflichtig bleiben.

Schätzungsweise würde dies eine Reduktion der betroffenen Unternehmen um circa 80% auf circa 2.000 in Deutschland und 10.000 in der EU bedeuten. Für alle weiteren Unternehmen schlägt die Kommission den VSME-Standard vor, der ursprünglich für freiwillig berichtende KMU vorgesehen war. Die Taxonomieberichterstattung soll für CSRD-Unternehmen bis 450 Millionen Euro Umsatz optional werden.

Inhaltliche Änderungen

Die EFRAG soll binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten die ESRS überarbeiten:

  1. Unwesentliche Datenpunkte sollen gestrichen werden
  2. Quantitative Datenpunkte sollen in den Vordergrund rücken
  3. Stärkere Unterscheidung zwischen freiwilligen und verpflichtenden Datenpunkten
  4. Doppelte Wesentlichkeit bliebe beibehalten

Weitere inhaltliche Änderungen sind vorgesehen:

  • Der Umfang des VSME-Standards soll auch die Grenze dessen darstellen, was Unternehmen von ihren nicht-berichtspflichtigen Geschäftspartnern anfordern können.
  • Die Sektor-ESRS sollen gestrichen werden, ebenso wie die zukünftige Prüfung mit hinreichender Sicherheit und europäische Prüfungsstandards.
  • Die Taxonomie soll überarbeitet werden. Beispielsweise soll nun eine Aktivität erst ab einem Umsatzanteil von 10 % als wesentlich für die Taxonomie gelten.
  • Die Lieferkettenverpflichtungen der CSDDD würden auf direkte Zulieferer beschränkt und müssten nur noch alle 5 Jahre auf Wirksamkeit geprüft werden. Weitergehende Verpflichtungen bestünden nur bei konkreten Hinweisen auf Risiken. Die Haftungsmöglichkeiten würden wieder aufgehoben werden.

Einordnung: Wohin fährt der Omnibus?

Trotz versprochener Erleichterungen müssen Unternehmen zunächst weitere Unsicherheiten navigieren. Die Vorschläge müssen noch durch das EU-Parlament und als Direktive in nationales Recht übersetzt werden. Die Verschiebung soll als Fast-Track durchgebracht werden, wird aber nicht die erste Welle von Public Interest Entities betreffen, die bereits berichten müssen.

Durch die nötige Bestätigung durch EU-Parlament und Rat, sowie die Umsetzung in nationales Recht, ist mit einer Gültigkeit vor dem 4. Quartal nicht zu rechnen. Wegen der Tiefe der Änderungen wird der Vorschlag vom Parlament kontrovers diskutiert werden. Die Umsetzung als Direktive würde den innereuropäischen Flickenteppich, gerade für Konzerne mit europäischen Tochtergesellschaften, kurzfristig noch weiter vergrößern.

Die CSRD-Größenkriterien um Umsatz und Bilanzgröße würden wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit zur Mitarbeiterzahl indirekt außer Kraft gesetzt werden. Effektiv würde dies den Anwenderkreis auf eine vergleichbare Größe zur vorherigen NFRD eingrenzen. Der VSME wird indirekt für alle Geschäftspartner in CSRD-Lieferketten als Standard etabliert. Allerdings bleibt unklar, inwiefern diese Datenbasis für CSRD-pflichtige Großkunden ausreichend sein wird, zum Beispiel im Bereich Scope-3-Emissionen. Außerdem wird die Überarbeitung der ESRS-Datenpunkte durch die zuständige EFRAG erst im Laufe von 2026 abgeschlossen sein. Auch die Streichung einer Prüfung zur hinreichenden Sicherheit würde nicht dazu führen, dass die Berichtssysteme weniger robust sein müssten. Gleichzeitig erhöhen EZB und BaFin den Druck auf Finanzmarktteilnehmer, da sie in der Marktaufsicht für 2025 physische Klimarisiken und Greenwashing in Finanzprodukten fokussieren werden. Auch dafür werden zunehmend belastbare Daten erforderlich.

Abschließend lässt sich also festhalten, dass zwar die Compliance-Anforderungen sinken werden, andere Treiber aus Markt und Klimarisiken deshalb aber nicht verschwinden werden. Unternehmen sollten sich also auch weiterhin aus Sicht der strategischen Potenziale und Risiken mit Wesentlichkeitsanalyse, Reporting, Dekarbonisierung und Circular Economy beschäftigen.

Quellen

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