Rechtsberatung

Gemeinnütziges Vererben

Eigenen Werten bleibenden Ausdruck geben

Wer einen Sinn damit verbindet, sich gemeinnützig zu engagieren, hat vielleicht auch den Gedanken, über das eigene Leben hinaus gemeinnützig wirken zu wollen.

Der eigene Nachlass betrifft nicht nur die Weitergabe von Vermögen, sondern auch der eigenen Lebensleistung, eigener Lebenseinstellungen und eigener Werte. Mit einem Testament kann man vorausschauend Ordnung und Struktur schaffen, Wertschätzung zum Ausdruck bringen und bleibende Spuren hinterlassen – sei es in Richtung der eigenen Familie, der Freunde oder auch – über Vereine oder Stiftungen – in Richtung Gesellschaft.

Gehen Sie die Nachlassplanung mit Stolz und Freude an! Denn ebenso wie das Schenken dem Schenker und das Spenden dem Spender Freude bereitet, kann auch die bewusste Entscheidung über die Weitergabe und Verteilung des eigenen Nachlasses Freude bereiten.

Und nicht zuletzt: Den eigenen Nachlass zuverlässig geregelt zu wissen, bedeutet für viele Menschen eine große Erleichterung und verschafft Gelassenheit im Leben.

Nutzen Sie diese Chancen des gemeinnützigen Vererbens!

Unsere Leistungen & Vorträge zum gemeinnützigen Vererben

Der Wunsch, nicht nur an die nächste Generation innerhalb der Familien etwas weiterzugeben, sondern auch gesellschaftliche Themen zu fördern und mit einem Teil des Nachlasses gemeinnützige Zwecke zu unterstützen, ist gar nicht selten. Sehr oft kommt es jedoch nicht zu einer testamentarischen Umsetzung, weil die mit Nachlassthemen verbundenen menschlichen und juristischen Aspekte als hohe Hürde empfunden werden. Das betrifft auch den Bereich des gemeinnützigen Vererbens.

Unsere Partnerin Dr. Cornelia Rump ist Fachanwältin für Erbrecht und unterstützt bundesweit diverse gemeinnützige Organisationen durch Vorträge zur Testamentsgestaltung und Nachlassabwicklung ebenso wie durch Informationsbroschüren und Presseinterviews (z. B. http://www.mein-erbe-tut-gutes.de/pressemitteilung/erben-heisst-auch-ich-muss-mich-kuemmern). Frau Dr. Rump lädt die Teilnehmer ihrer Vorträge ausdrücklich ein, das Thema mit ihr positiv anzugehen und die Möglichkeiten der Gestaltung zu erkennen. Sie gibt einen Überblick über die Grundbegriffe des Erbrechts, die gesetzliche Erbfolge, abweichende Gestaltungsmöglichkeiten sowie erbschaftsteuerliche Aspekte und zeigt auf, wie man die eigene Testamentsgestaltung konkret angehen und umsetzen kann. Eine aktive Teilnahme an den Vorträgen durch Fragen ist ausdrücklich erwünscht.

Frau Dr. Rump steht bundesweit auch für individuelle erbrechtliche Beratungen vor Ort zur Verfügung und begleitet auf diese Weise die juristisch treffende Umsetzung konkreter Gestaltungswünsche. Ferner unterstützt und übernimmt Frau Dr. Rump bundesweit auch die Abwicklung von Nachlässen nach einem Erbfall und steht gemeinnützigen Organisationen beratend zur Seite.

Ihre Ansprechpartner: