MELDUNG

§ 15 FAO Geldwäschegesetz – Praktikerseminar

nbs partners informiert: Was muss ich als Rechtsanwalt in meiner internen Organisation veranlassen, um bei Nachfragen oder Untersuchungen der zuständigen Aufsichtsbehörde zu bestehen? Welcher meiner Mandanten benötigt Beratung zur Frage nach dem wirtschaftlich Berechtigten und den Meldepflichten das Transparenzregister betreffend?

Unsere Rechtsanwälte Dr. Karsten Bornholdt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Wolfgang Paul, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, geben als erfahrene Praktiker einen umfassenden Überblick zum GwG. Im Rahmen des HAV-Seminars am 23. April 2020 werden von 10:00 bis 15:30 Uhr die verschiedenen Seiten beleuchtet.

Weitere erhebliche Änderungen stehen mit der für Januar 2020 vorgesehenen Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie ins Haus. Hieraus ergeben sich für Rechtsanwälte neue Herausforderungen und Aufgabengebiete – intern und extern.

Bei Interesse und für weitere Informationen besuchen gerne die Seite des Hamburgischen Anwaltvereins: https://www.hav.de/de/veranstaltungen/15-fao-geldwaeschegesetz

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