Zur Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten aufgrund von Verstößen gegen das Verbot der Vorteilsannahme und gegen das Verbot zur Weitergabe von Dienstgeheimnissen.
In der ArbRAktuell 19/2024 (S. 466) bespricht unser Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Verma das Urteil des VG München vom 20. Februar 2024 (Aktenzeichen: M 13L DK 21.4364) zusammen mit unserer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin Aline Auffarth.